Damit sich Groß und Klein bei uns wohlfühlen, gilt es ein paar Spielregeln sowie unsere Gebührenordnung zu beachten. Bitte halten Sie die Leihfrist Ihrer entliehenen Medien im Auge, damit keine Versäumnisgebühren für Sie entstehen.

Die Bibliothek Markt Höchberg ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung des Marktes Höchberg. Jedermann ist im Rahmen dieser Benutzungsordnung berechtigt, Medien zu entleihen und die Einrichtung der Bibliothek zu benutzen.


Anmeldung


Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebestätigung an. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten Kinder ab dem 6. Lebensjahr.

Die für eine Anmeldung erforderlichen Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.

Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift des Bibliotheksausweises an.

Der Benutzer erhält nach der Anmeldung einen Bibliotheksausweis, für den eine einmalige Gebühr erhoben wird. Der Ausweis ist nicht übertragbar. Der Verlust des Ausweises, Wohnungswechsel und Namensänderung sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.

Ausleihe

Leihfristen

Bücher, Sach-CDs, Sach-DVDs, E-Book-Reader 4 Wochen
Musik-CDs, Hörbücher, Tonies, Tiptoi- und Bookii-Stifte, CD-ROMs, Spiele,
Zeitschriften
2 Wochen
DVDs (Spielfilme) 1 Woche
   


Die aktuellen Zeitschriftenhefte und Zeitungen sind Präsenzbestand und können nur in den Räumen der Bibliothek genutzt werden.

Verlängerung und Vorbestellung

Die Leihfrist aller Medien kann bis zu dreimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellungen vorliegen. Ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr vorbestellt werden.

Ausleihgebühr

Die Ausleihe aller Medien ist kostenlos.

Auswärtiger Leihverkehr

Medien, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, können über den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien (Leihverkehrsordnung der BRD) beschafft werden. Für die Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr erhebt die Bibliothek ein Entgelt.

Behandlung der entliehenen Medien und Haftung

Die Weitergabe von Medien an Dritte ist nicht gestattet. Die Bibliothek ist berechtigt, die entliehenen Medien jederzeit zurückzufordern.

Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu schützen.

Bei Beschädigung oder Verlust eines Mediums hat der Benutzer das Medium zu ersetzen oder die Anschaffungskosten (Neupreis) zu übernehmen.

Für Schäden, die aus dem Missbrauch des Ausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

Für Schäden an Geräten und Programmen der Benutzer durch entliehene AV-Medien oder Software wird keine Haftung übernommen.

Überschreitung der Leihfrist

Für verspätet abgegebene Medien ist ein Versäumnisentgelt nach der jeweils gültigen Gebührenordnung zu entrichten.

Die Versäumnisentgelte sind unabhängig von der schriftlichen Mahnung zu entrichten.

Nach dem Überschreiten der Leihfrist erhält der Benutzer eine schriftliche Mahnung (Postweg oder E-Mail). Bleiben zwei weitere Mahnschreiben erfolglos, erfolgt die Einziehung der ausgeliehenen Medien und Versäumnisgebühren auf dem Rechtsweg. Die dabei entstehenden Kosten trägt der Benutzer.

Nutzung elektronischer Dienste

Die Bibliothek setzt die elektronische Datenverarbeitung unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen für die Verwaltung ausgeliehener Medien ein. Ein Ausleihvorgang kann nur durch das Erfassen und Speichern von Daten vorgenommen werden. Bei der Rückgabe werden die Ausleihdaten gelöscht.

Bei der Nutzung von Medien und anderen Dienstleistungen, einschließlich der Online-Dienste, sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die des Urheberrechts, des Strafgesetzbuchs sowie des Jugendschutzgesetzes einzuhalten.

Gesetzeswidrige, Gewalt verherrlichende, pornographische oder rassistische Inhalte und Daten dürfen weder aufgerufen noch genutzt oder verbreitet werden.

Die Bibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellten Leitungen abgerufen werden. Für die Funktionsfähigkeit der Leitungen und Computer gibt es keine Gewähr.

Hausordnung

Die Benutzer haben sich während des Aufenthalts so zu verhalten, dass der Ablauf des Bibliotheksbetriebs nicht beeinträchtigt wird.

Das Rauchen ist in den Räumen der Bücherei nicht gestattet, ebenso Essen und Trinken außerhalb des Lesecafés.

Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Für Taschen, Wertsachen und Garderobe wird keine Haftung übernommen.

Ausschluss von der Benutzung

Die Bibliotheksleitung ist befugt, Personen, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.

 

Gebührenordnung

Die Gebühren sind in der Anlage zur Benutzungsordnung festgelegt.

Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01.03.2015 außer Kraft.

Höchberg, den 01.10.2020


Alexander Knahn 1. Bürgermeister

 

Anlage zur Benutzungsordnung

 

Gebührenordnung Bibliothek Markt Höchberg

 

Bibliotheksausweis

3,00 €

   

Ersatzausweis

3,00 €

   

Vorbestellgebühr

Pro Medium

 

1,00 €

   

Fernleihgebühr

Pro Medium

 

3,00 €

   
 Säumnisgebühren  
 1. Mahnstufe  
 Pro Medium und Woche Erwachsene 1,00 €
 Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J. 0,50 €
 2. Mahnstufe  
 Pro Medium und Woche Erwachsene 1,50 €
 Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J. 1,00 €
 3. Mahnstufe  
 Pro Medium und Woche Erwachsene 2,00 €
 Pro Medium und Woche Ki./Jug. bis 18 J. 1,50 €
   

Kopien und Ausdrucke

Pro Seite

0,20 €

   

Ersatz von Medienhüllen

1,00 €

   

Ersatz von RFID-Etiketten

1,00 €

   

Ersatz von Spieleteilen

1,00 €

   

Medienersatzgebühr

Für ein verloren gegangenes bzw. stark beschädigtes Medium


Neupreis/ Beschaffung
eines neuen Exemplares

 

 

 


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